SGB XII / Änderung des Freibetrages für das allgemeine Schonvermögen SGB XII ab 01.04.2017
27. März 2017
Der Bundesrat hat der Anhebung des Freibetrags für das allgemeine Schonvermögen nach §90 SGB XII von 2.600 € auf jetzt 5.000 € zugestimmt. Die entsprechende Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt fügen wir Ihnen hiermit bei (PDF). Die Änderung gilt ab dem 01.04.2017.
Einige Sozialämter in NRW, so der Bestatterverband NRW e.V., legen die neuen Sätze schon für ihre Berechnungen zugrunde.