Sachverständiger Dieter Sauerbier

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Bestattungsgewerbe

Vergütung & Honorar

Die Vergütung des Sachverständigen, der von einem Gericht herangezogen worden ist, richtet sich seit dem 01.07.2004 nach dem Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz (JVEG) § 8 Abs. 1.

Die Vergütung wird nach folgenden Punkten berechnet:

  • Ein Honorar für Leistungen (§§ 9 bis 11)
  • Fahrtkostenersatz (§§ 5)
  • Entschädigung für Aufwand (§ 6)
  • Ersatz für sonstige und besondere Aufwendungen (§§ 7 und 12)

Privatgutachten

Für alle mit dem Gutachten zusammenhängenden Arbeiten wird ein Stundenverrechnungssatz in Höhe von 115,— € (zzgl. MwSt = 136,85 €) abgerechnet.

Dazu gehören neben der Zeit, die für die Ausarbeitungen und die Durchführung der Ortstermine benötigt wird auch die An- und Abfahrtszeiten, sowie die Vor- und Nachbereitungszeit der Ortstermine. Wird für die Durchführung eines Gutachtenauftrags eine Hilfskraft benötigt, so beträgt deren Stundensatz inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer 53,55 €.

Die Fahrtkosten werden zuzüglich zu der Fahrtzeit mit 0,95 € pro gefahrenen Kilometer in Rechnung gestellt.

Die Kosten für Fotos betragen pro Bild im Original 2,38 € und 1,19 € für jeden weiteren Abzug.

Schreibgebühren werden mit 2,38 € pro Seite für das Original abgerechnet, Durchschriften bzw. Kopien werden mit 1,19 € pro Seite abgerechnet.