Sachverständiger Dieter Sauerbier

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Bestattungsgewerbe

Staatsanwaltschaft Duisburg ermittelt gegen alle Ärztinnen und Ärzte des städtischen Rettungsdienstes Duisburg

Zurück zur Übersicht

Die Staatsanwaltschaft (StA) Duisburg ermittelt seit längerem gegen alle Ärztinnen und Ärzte des städtischen Rettungsdienstes Duisburg wegen Abrechnungsbetruges bei Todesbescheinigungen.

Der ehemalige Leiter des Rettungsdienstes hatte auf den Notarztfahrzeugen einen Pauschal-Abrechnungsbogen (75 Euro) verteilt, was Gegenstand der Ermittlungen geworden war.

Offensichtlich hatte die StA Duisburg nun die Ermittlungen ausgeweitet und auch Liquidationen anderer Ärzte überprüft.

Neu ist, dass zumindest bei der StA Duisburg auch die Bestatterinnen und Bestatter wegen Beihilfe zum Abrechnungsbetrug im Fokus der Ermittlungen stehen, wenn überhöhte oder falsch ausgestellte Arztrechnungen ungeprüft an die Angehörigen weitergegeben oder weiterbelastet werden.

1. Eine Ärzteliquidation nach GOÄ darf nur die folgenden Positionen enthalten:

a) Ziffer 100 GOÄ, Wert 33,51 EUR (Faktor 2,3) oder mit schriftlicher Begründung 51,- EUR
b) Fahrtkosten nach § 8 GOÄ oder nach § 9 GOÄ
c) eventuell Formularkosten bis 2,- EUR

2. Alle weiteren Ziffern und Zuschläge sind nicht abrechnungsfähig!

3. Die Ärzteliquidation muss die Angehörigen als Rechnungsempfänger ausweisen, nicht das Bestattungsunternehmen.

4. Eine Abrechnung mit einem Pauschalbetrag ist nicht zulässig, auch wenn der Betrag unterhalb der 75-Euro-Grenze liegt.