Sachverständiger Dieter Sauerbier

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Bestattungsgewerbe

Brandenburg will Entnahme von Totenasche kriminalisieren

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Gesetzesentwurf soll Trauernde und Bestatter massiv einschränken

Im Rahmen der Reform des brandenburgischen Bestattungsgesetzes soll jegliche Entnahme geringfügiger Mengen der Totenasche Verstorbener anders als im ursprünglichen Entwurf nicht mehr erlaubt, sondern explizit verboten werden. So würde es in Zukunft den Tatbestand einer bußgeldbewehrten Ordnungswidrigkeit erfüllen, eine solche Teilung der Asche vorzunehmen oder auch nur zu vermitteln. Aeternitas e.V., die Verbraucherinitiative Bestattungskultur, kritisiert, dass Trauernde so kriminalisiert werden und selbst die im Ausland erlaubte Ascheteilung unmöglich gemacht werden soll.

Zum Hintergrund:

Nach dem ursprünglich vorliegenden Gsetzesentwurf sollte die längst praktizierte und weit verbreitete Entnahme geringfügiger Mengen von Totenasche ausdrücklich formell legalisiert werden – damit einhergehend das Abfüllen dieser Asche in Miniatur-Urnen oder Amulette und andere Schmuckstücke bzw. die Herstellung von Erinnerungsgegenständen aus Glas bzw. in Form von Diamanten.

Kurzfristig brachte eine fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten am 26.06.2018 im Rahmen der 2. Lesung jedoch einen Änderungsantrag (Drucksache 6/9066) zum Gesetzesentwurf der Landesregierung mit dem expliziten bußgeldbewehrten Verbot ein. Dieser wurde angenommen und an den zuständigen Ausschuss für Inneres und Kommunales verwiesen, der demnächst wieder tagt.